Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung und Durchführung der Eignungsprüfung als Rechtsanwalt finden sich im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und der dazu ergangenen Verordnung über die Eignungsprüfung.

Wer in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz die Berechtigung erworben hat, als Rechtsanwalt unter einer in der Anlage zu § 1 EuRAG genannten Berufsbezeichnung (z.B. Solicitor, Abogado, Avocat) selbstständig tätig zu sein, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland durch Ablegung einer Eignungsprüfung erlangen (§§ 16 ff. EuRAG).