Zulassung zur Eignungsprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist an eines der folgenden Prüfungsämter zu richten. Die Ämter erteilen Auskünfte zu Antragsunterlagen und Fristen. Auf der Homepâge des Prüfungsamtes finden Sie ein Antragsformular zur Zulassung nach § 16 EuRAG. Bei Fragen zum Antrag stehen wir Ihnen gerne mit Auskünften zur Verfügung.

  • Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Salzburger Str. 21-25
    D-10825 Berlin
    Telefon +49 (30) 9013-0 oder 9013-3667 oder 3322 (Durchwahl).

    Termin der schriftlichen Prüfung: Anfang/Mitte Dezember. Der Zulassungsantrag ist bis zum 31. Juli einzureichen.

  • Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Martin-Luther-Platz 40
    40212 Düsseldorf
    Telefon +49 (211) 8792-0 oder 8792-404 (Durchwahl)

    Termin der schriftlichen Prüfung: August. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss zwischen dem 15. Februar und dem 31. Mai gestellt werden.

  • Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Baden-Württemberg und Bayern

    Postfach 10 34 61
    D-70029 Stuttgart
    Schillerplatz 4
    Telefon +49 (711) 279-2366.

    Termin der schriftlichen Prüfung: Ende März / Anfang April. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist bis zum 30. November des Vorjahres zu stellen.