Kursgebühr

Belegung einzelner Unterrichtseinheiten:

  • 580 € zweitägige Einheit

    Die Gebühr für ist zahlbar jeweils zehn Tage vor Beginn der Unterrichtseinheit.

    Die Gebühr schließt das jeweilige Lehrgangsmaterial ein.


    In einzelnen Mitgliedstaaten der EU (z.B. Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Polen) wird der Besuch dieses Lehrgangs auf die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung der Anwälte angerechnet.

    In Frankreich kommt bei Besuch des Lehrgangs eine Teilfinanzierung der Kursgebühr durch den FIF PL-Fonds in Betracht.


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