Kursgebühr
Zahlbar zehn Tage vor Kursbeginn oder in vier Teilzahlungen von jeweils 1025 € zehn Tage vor Kursbeginn sowie vor Beginn der 2., 3. und 4. Unterrichtseinheit
Zahlbar zehn Tage vor Kursbeginn oder in vier Teilzahlungen von jeweils 1075 € zehn Tage vor Kursbeginn sowie vor Beginn der 2., 3. und 4. Unterrichtseinheit
Belegung einzelner Unterrichtseinheiten:
Die Gebühr ist zahlbar jeweils zehn Tage vor Beginn der einzelnen Unterrichtseinheit.
Die Gebühr schließt das jeweilige Lehrgangsmaterial ein.
Die Teilnahme am Kurs kann nach Beginn des Lehrgangs bis zum 15. eines jeden Monats zum Monatsende gekündigt werden.
Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit.
In einzelnen Mitgliedstaaten der EU (z.B. Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Polen) wird der Besuch dieses Lehrgangs auf die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung der Anwälte angerechnet.
In Frankreich kommt bei Besuch des Lehrgangs Dr. Grannemann eine Teilfinanzierung der Kursgebühr durch den FIF PL-Fonds in Betracht.