Prüfungstermine

Die schriftliche Prüfung kann im April jeden Jahres in Stuttgart oder im August in Düsseldorf oder im Dezember in Berlin abgelegt werden. Zuständig sind die bei den Landesjustizministerien angesiedelten Justizprüfungsämter. Im Lehrgang werden die Fächer Zivilrecht, Handelsrecht und Strafrecht angeboten. Damit ergeben sich die folgenden Kombinationsmöglichkeiten in der schriftlichen Prüfung:

  • 1.Klausur: Pflichtfach Zivilrecht
  • 2.Klausur: Wahlfach Handelsrecht
  • mündliche Prüfung: Wahlfach Strafrecht

oder

  • 1.Klausur: Pflichtfach Zivilrecht
  • 2.Klausur: Wahlfach Strafrecht
  • mündliche Prüfung: Wahlfach Handelsrecht

Prüfungsergebnis

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer zumindest eine der beiden Klausuren mit Erfolg absolviert hat. Die mündliche Prüfung findet in der Regel drei Monate nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Eignungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Prüfungsniveau

Die Eignungsprüfung ist auf die berufliche Praxis eines Rechtsanwalts ausgerichtet. In der Regel wird ein Gutachten zu einem praktischen Fall oder ein anwaltlicher Schriftsatz in einem gerichtlichen Verfahren in Betracht kommen. Im Mittelpunkt der mündlichen Prüfung steht das anwaltliche Berufsrecht und - bei entsprechender Wahl - das Strafrecht mit Kurzvortrag.