Anmeldung

Eignungsprüfung als Rechtsanwalt

Anwältinnen und Anwälte aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung erwerben (§16 EuRAG).

Der 1992 mit Unterstützung der EU-Kommission und des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Interessenvertreter von ca. 60 000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, eingerichtete Intensivlehrgang zur Vorbereitung der Prüfung wurde bis heute von mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht.

Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven: - Erleichterte Aquisition aufgrund transnationaler Beratungskompetenz. - Gründung einer Anwaltskanzlei in Deutschland, Beteiligung an einer Sozietät.