Anmeldung

Eignungsprüfung als Rechtsanwalt

Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung erwerben (§16 EuRAG). Sie erlangen alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Deutschland und in ihrem Heimatland führen.

Der 1992 mit Unterstützung der EU-Kommission und des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) eingerichtete Intensivlehrgang wurde bislang von mehr als 500 Anwältinnen und Anwälten besucht. Er bereitet gezielt auf die Prüfungstermine 2024 vor.

Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven :

  • Erleichterte Akquisition auf Grund transnationaler Beratungskompetenz
  • Eintritt in eine internationale Anwaltskanzlei in Deutschland
  • Eintritt in die In-House-Rechtsabteilung eines deutschen Unternehmens
  • Gründung einer Anwaltskanzlei oder Beteiligung an einer Sozietät

  • Der Kurs findet als Online-Veranstaltung via Zoom statt.

    Profitieren Sie von mehr als 30-jähriger Erfahrung, einem kompetenten Dozententeam und spezfisch auf die Prüfung zugeschnittenem Unterrichtsmaterial.