Anmeldung

Eignungsprüfung als Rechtsanwalt

Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung nach §§ 16 f EuRAG erwerben. Sie erlangen alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland führen.

Intensivlehrgang

Der 1992 mit Unterstützung der EU-Kommission und der Deutschen Anwalt Akademie (DAA) im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Kooperation mit Dr. Grannemann & von Fürstenberg eingerichtete Lehrgang zur Vorbereitung der Eignungsprüfung findet online via Zoom statt.
Veranstalter: Fachinstitut für Wirtschaftsrecht Dr. Grannemann. Neue Termine ab 5/2026.

Widerrufsrecht für Verbraucher

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