
Eignungsprüfung als Rechtsanwalt
Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR oder aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung nach §16 EuRAG erwerben. Sie erlangen alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Ihrem Heimatland und in Deutschland führen. Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven :
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