
Eignungsprüfung als Rechtsanwalt
Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung erwerben (§16 EuRAG). Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven :
Er findet derzeit als Online-Veranstaltung via Zoom statt.
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