
Eignungsprüfung als Rechtsanwalt
Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung erwerben (§16 EuRAG). Sie erlangen alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Deutschland und in ihrem Heimatland führen.
Der 1992 mit Unterstützung der EU-Kommission und des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) eingerichtete Intensivlehrgang wurde bislang von mehr als 500 Anwältinnen und Anwälten besucht. Er bereitet gezielt auf die Prüfungstermine 2024 vor.
Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven :
Der Kurs findet als Online-Veranstaltung via Zoom statt.
Profitieren Sie von mehr als 30-jähriger Erfahrung, einem kompetenten Dozententeam und spezfisch auf die Prüfung zugeschnittenem Unterrichtsmaterial.