
Eignungsprüfung als Rechtsanwalt
Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" mit Ablegung der Eignungsprüfung erwerben (§16 EuRAG). Sie erlangen alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Deutschland und in ihrem Heimatland führen.
Der 1992 mit Unterstützung der EU-Kommission und des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) eingerichtete Intensivlehrgang wurde bislang von mehr als 500 Anwältinnen und Anwälten aus den Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz besucht.
Mit dem Erwerb der Doppelqualifikation verbundene Perspektiven :