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Der führende Kurs
20. Intensivlehrgang

 

Beginn: 15.03.2012
8 Unterrichtseinheiten, jeweils Do, 13.00 Uhr - Sa, 13.00 Uhr
Frankfurt a. M.

Anwälte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie aus der Schweiz können den Titel "Rechtsanwalt" unmittelbar mit Ablegung der Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG erwerben. Zu den damit verbundenen Vorteilen rechnen:
 

  • Höheres Einkommen auf Grund der Kenntnis zweier Rechtsordnungen
     
  • Beratung der Mandanten im Recht einer der führenden Wirtschaftsnationen
     
  • Erleichterte Akquisition neuer Mandate auf Grund transnationaler Beratungskompetenz
     
  • Erleichterter Wechsel in eine andere internationale Anwaltskanzlei in Deutschland
     
  • Eintritt in die In-House- Rechtsabteilung einer deutschen Bank oder eines anderen deutschen Unternehmens
     
  • Gründung einer Anwaltskanzlei oder Beteiligung an einer Sozietät
     
  • Erleichterte fachliche Kommunikation mit deutschen Kolleginnen und Kollegen
     

Der 20. Intensivlehrgang zur Vorbereitung der Prüfung beginnt am 15. März 2012 in Frankfurt a. M. Die Eignungsprüfung kann im September 2012 in Düsseldorf oder im Dezember 2012 in Berlin oder im März 2013 in Stuttgart abgelegt werden.

Neuregelung seit 04.11.2011: Zugang auch für Staatsangehörige aus Drittstaaten (z.B. den USA).